Informationen für Familien
Liebe Eltern, Jugendliche und Kinder, manchmal gibt es Lebensphasen, in denen sich plötzlich Krisen ergeben, die das gesamte Leben auf den Kopf stellen und wo sich alles kompliziert anfühlt. Es kann passieren, dass man nicht mehr alleine damit fertig wird.
Um aus diesen Krisen wieder heraus zu finden, bietet das Jugendamt verschiedene Formen der Unterstützung an. Wir ermutigen Sie und euch unbedingt, diese Angebote zu nutzen, um wieder ein besseres und zufriedeneres Leben führen zu können.
Die verschiedenen Jugendämter (Allgemeiner Sozialer Dienst) in den Dresdner Stadtteilen beraten innerhalb der Öffnungszeiten fachlich fundiert zu allen Anliegen.
Bitte nehmen Sie, nehmt ihr, diese Beratung in Anspruch, um herauszufinden, ob Hilfen zur Erziehung die bestehenden Probleme lösen können. Eltern, Jugendliche und Kinder, bei denen ein entsprechender Bedarf festgestellt wurde, können von unserem Team in folgenden Bereichen begleitet werden:
Sie kommen mit dem Verhalten Ihres Kindes nicht mehr zurecht? Fühlen Sie sich als Eltern bei der Erziehung Ihres Kindes/ ihrer Kinder überfordert und wünschen sich eine Unterstützung, die Sie bei der Kindererziehung eine Zeit lang begleitet? Die Beziehung zu ihrem Kind/ Ihren Kindern soll eine sichtbare Verbesserung erfahren? Ebenso wünschen Sie sich eine Begleitung für Ihr Kind/ Ihre Kinder und deren Problem/e?
In diesem Falle kommt für Sie § 30 Erziehungsbeistand SGB VII in Frage:
Der Erziehungsbeistehende und der Betreuungshelfende sollen das Kind oder den Jugendlichen, die Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine/ ihre Verselbständigung fördern.
Es gibt innerhalb der gesamten Familie größere erzieherische, alltägliche, sozialen oder andere Probleme? Dann passt § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe SGB VIII zu Ihrer Problemlage:
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
§ 41 SGB VIII geeignet: Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.
Ihr Kind ist von einer emotionalen Behinderung bedroht oder betroffen? Sie sehen die Notwendigkeit, dass Ihr Kind einer intensiven Unterstützung bedarf, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können? An dieser Stelle kommt der § 35 a SGB VIII in Frage:
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung.